Bedürfnisanträge sind nur noch als am PC ausgefüllte Formulare (beschreibbare PDF- Datei) einzureichen. Die Datei bitte vor dem ausfüllen auf dem Computer speichern.

Link zu den Bedürfnisanträgen beim Landesschützenverband Sachsen-Anhalt:
https://www.sv-st.de/service/infothek

Bedürfnisantrag als PDF-Formular:

Bedürfnisantrag_SVST Sept. 2020

Folgende Unterlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen:

  • Trainingsnachweis (in den letzten 12 Monaten entweder 18 mal insgesamt oder 1 mal je Monat mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben) – vorausgesetzt, Antragsteller muss bereits seit 12 Monaten Mitglied in einem Verein sein
  • Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schießwettkämpfen im Falle des Antrages nach §14 Abs.3 WaffG
  • bei Erstbeantragung Kopie des Sachkundezeugnisses
  • Kopie der WBK (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie vom Schützenausweis
  • 10,- EUR Bearbeitungsgebühr