Bedürfnisanträge sind nur noch als am PC ausgefüllte Formulare (beschreibbare PDF- Datei) einzureichen. Die Datei bitte vor dem ausfüllen auf dem Computer speichern.
Link zu den Bedürfnisanträgen beim Landesschützenverband Sachsen-Anhalt:
https://www.sv-st.de/service/infothek
Bedürfnisantrag als PDF-Formular:
Bedürfnisantrag_SVST Sept. 2020
Folgende Unterlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen:
- Trainingsnachweis (in den letzten 12 Monaten entweder 18 mal insgesamt oder 1 mal je Monat mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben) – vorausgesetzt, Antragsteller muss bereits seit 12 Monaten Mitglied in einem Verein sein
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schießwettkämpfen im Falle des Antrages nach §14 Abs.3 WaffG
- bei Erstbeantragung Kopie des Sachkundezeugnisses
- Kopie der WBK (Vorder- und Rückseite)
- Kopie vom Schützenausweis
- 10,- EUR Bearbeitungsgebühr