Sachkundelehrgänge

Sachkundelehrgang im September 2026

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wir führen wieder einen Kombinationslehrgang Sachkunde und Standaufsicht durch.

Es sind 25 Lehrgangsplätze verfügbar.

Die Lehrgangstermine sind:

  • 12. & 13. September 2026
  • 19. September 2026
  • 26. & 27. September 2026

Veranstaltungsort: 

Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V.
Am Hoymer Busch
06467 Hoym/Seeland
 

Lehrgangskosten:

Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 EUR, inklusive aller Lehrgangsmaterialien. Sollten die vom DSB vorgegebenen Lehrgangsunterlagen bereits vorliegen, so reduziert sich die Gebühr um den entsprechenden Betrag. Eine Anzahlung auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30,00 EUR wird bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig.

Die Einplanung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. Sollte die Anzahlung nicht 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingegangen sein, kann keine Einplanung stattfinden.

Lehrgangsinformationen:

Detaillierte Informationen zum Lehrgang wie An- und Abreise, Programmhinweise, Ablauf, etc. werden bis spätestens 7 Tage vor Beginn per E-Mail bereitgestellt.

Anmeldung:

Das Anmeldeformular findet ihr hier: Anmeldung Sachkunde Lehrgang

Wir bitten euch herzlich, die ausgefüllten Anmeldungen bis zum 24.08.2026 per E-Mail an lehrgang@ksb-qlb.de zu senden.

Bei Fragen, kontaktiert uns bitte gerne über lehrgang@ksb-qlb.de oder unser Kontaktformular.

Gut Schuss!

Euer Team Lehrgang vom Kreisschützenbund Quedlinburg 1990 e.V.

 

Wir organisieren regelmäßig Sachkundelehrgänge.

Auch 2026 werden wir wieder entsprechende Lehrgänge anbieten. Informationen werden rechtzeitig hier bereitgestellt. Bei Fragen nutzt bitte gerne das Kontaktformular.

Erste-Hilfe-Lehrgänge 2026

Wir organisieren regelmäßig Erste-Hilfe- und Auffrischungslehrgänge.

Wir werden wieder entsprechende Lehrgänge anbieten. Informationen werden rechtzeitig hier bereitgestellt. Bei Fragen nutzt bitte gerne das Kontaktformular.

Lehrgang Jugendbasislizenz 2026

Sobald uns Informationen zu Terminen 2026 zur Verfügung stehen, werden sie hier bekanntgegeben.

 

Nach dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Waffengesetz ist nach § 27 Abs. 3WaffG das Schießen für Kinder und Jugendlichen nur gestattet, wenn dies unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person stattfindet. Diese Person muss auf der Schießstätte anwesend sein, für die Schießausbildung leitend verantwortlich und berechtigt sein, der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht selbst zu übernehmen (§ 10 Abs. 5 AWaffV).